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  • Ausfuhranmeldung

    Bei jeder Ausfuhr in ein Drittland muss bei einem Wert von über 1000 Euro oder ab einem Gewicht von über 1000 kg eine Zoll Ausfuhranmeldung angefertigt werden. Als Drittländer gelten alle Länder außerhalb des EU-Zollgebiets. Seit 2009 wird das Zollverfahren über die ATLAS Ausfuhr vorgenommen. Die Ausfuhranmeldung erfolgt also nur noch auf elektronischem Weg, was den Prozess beschleunigt und einfach hält. Die Ware und wichtige Merkmale wie die Zolltarifnummern werden in einer Ausfuhrerklärung und dem Ausfuhrbegleitdokument dokumentiert. Da die Ausfuhranmeldung trotz allem recht umständlich ist, wenn viele Waren exportiert werden. Mit vielen Versendungen in Drittländer kann ein Antrag auf Befreiung der Einzelstellung gestellt werden. Damit gilt man als zugelassener Ausführer und bekommt die Unterlagen für die Ausfuhranmeldung vorab blanko zugeschickt.

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