• Frachtbrief

    Bei einem Transport von Waren muss ein Frachtbrief beiliegen, wenn der Transport in einem Frachtvertrag festgehalten ist. Der Frachtbrief gibt Aufschluss über die transportierte Ware und enthält alle relevanten und vorgeschriebenen Informationen für den Transport. Neben den Angaben für die Beförderung wird auch die Fracht genau beschrieben und Merkmale wie die Stückzahl dokumentiert. Mit dem Frachtbrief wird die Übergabe der Fracht an den Frachtführer und der Inhalt des Frachtvertrags dokumentiert und es wird davon ausgegangen, dass sich die Fracht zum Zeitpunkt der Übergabe in einem äußerlich guten Zustand befindet. Werden die Güter nur auf nationaler Ebene transportiert, muss man keinen Frachtbrief ausfüllen, sondern kann auf andere Begleitpapiere wie Lieferschein oder Ladeliste zurückgreifen.

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