Anlieferrichtlinien Wareneingang

Download PDF

1.  Geltungsbereich 

Die folgenden Richtlinien gelten für alle Kunden, deren Warenanlieferungen an die Lufapak GmbH und deren Standorte innerhalb Deutschlands gesendet werden. 

Diese Anlieferrichtlinien sind Vertragsbestandteil unserer Dienstleistungen und zwingend einzuhalten. Sie gewähren eine ordnungsgemäße Warenannahme unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und ermöglichen eine korrekte Zuordnung von angelieferten Waren, sowie eine schnelle Zuführung zum jeweiligen Kunden-Lagerbestand.  

Diese Anlieferrichtlinien entbinden weder den Transporteur noch den Lieferanten von der Einhaltung gesetzlicher Transportbestimmungen.  

Sie dienen der Regelung von Wareneingangsprozessen an allen Standorten der Lufapak GmbH. Es kann die jeweils gültige Fassung auf unserer Internetseite unter: https://www.lufapak.de/lagerwirtschaft-lagerverwaltung/anlieferrichtlinien-wareneingang/ eingesehen werden. 

Die Anlieferadressen sind ein wichtiger Bestandteil jeder Lieferung und sind korrekt an den jeweiligen Absender/Lieferanten weiterzugeben. 

 

Lufapak GmbH

c/o Kundenname

Carl-Borgward-Straße 20

56566 Neuwied

 

Lufapak GmbH

c/o Kundenname

In den Mittelweiden 22

56220 Urmitz

 

Die Warenannahmezeiten sind werktags (Mo.–Fr.) von 07:00 – 15:45 Uhr. 

! Sorgen Sie dafür, dass der Frachtführer bei der Anmeldung den Kundennamen angeben kann ! 

 

2.   Avisierung (ASN)  

Anmeldung von Lieferungen 

Generell ist jede Anlieferung mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Anliefertermin anzumelden (zu avisieren). Hierzu ist die Plattform „Time Slot Management System“ von Cargoclix zu nutzen. Die Buchungskosten hierfür sind vom Lieferanten oder Transporteur zu entrichten. 

Senden Sie für jede Lieferung (einzeln pro Sendung und Tag) die vereinbarten Anlieferungsdaten mit dem Template „receiving avis ASN“ – über die abgestimmte Schnittstelle und an den ebenfalls abgestimmten E-Mail-Verteiler.  

Eine Avisierung per Fax / Telefon ist nicht ausreichend.  

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung einer Sendung die zu erwartenden Liefermengen enthalten soll und auch in der angekündigten Menge geliefert werden.  

Im Falle von Anlieferungen per Container ist der Anlieferzeitpunkt im Vorfeld (mind. 7 Tage vor Wareneingang) mit unserem Support abzustimmen (inbound@lufapak.de / +49 2631 384 250). Eine Anlieferung ohne vereinbarten Lieferzeitpunkt kann zur Annahmeverweigerung oder zu kostenpflichtigen Standzeiten führen. 

Terminverschiebungen sind durch eine Änderung der Liefertermine in der Warenanmeldung mind. 24 Stunden vor dem ursprünglichen Anliefertermin mitzuteilen. E-Mail an inbound@lufapak.de. 

 

Nicht kommunizierte Terminverschiebungen, sowie nicht gelieferte Container werden mit einer Pauschale von 250,00 € belastet. 

 

Nicht angemeldete Warenanlieferungen können abgelehnt werde. Der Zusatzaufwand für nicht angemeldete Lieferungen, Lieferungen, die nicht im Zeitplan sind, werden mit einem Aufschlag von 20,00 € belastet. 

Bitte achten Sie darauf, dass vor Anlieferung alle Artikelstammdaten an Lufapak via Datei (Template item master), sowie die ASN (Template „receiving avis ASN“) zu übertragen sind. 

Fehlende Daten werden per Sonderaufwand abgerechnet. Pro fehlende Daten einer Lieferung werden 5,00 € berechnet.  

Sie erhalten einen Online-Zugang zu unserer Kommunikationsdatenbank LUCIE. Über diesen Zugang können wir sehr schnell und effektiv Anliefer-Differenzen oder auch Rücksendungen mit Ihnen bearbeiten. 

Anlieferdifferenzen sowie fehlende Bestellnummern usw. werden über die Lufapak Kommunikationsdatenbank via „Lot Control oder auch LOT“ an Sie gemeldet und werden dort bearbeitet. 

Sollten Waren aufgrund von fehlenden Daten nicht vereinnahmt werden können, werden diese in der „Klärzone“ Wareneingang gelagert. Bitte helfen Sie dabei, auch diese offenen LOT’s direkt in der Datenbank zu klären. 

Die Erstellung eines LOT’s wird mit einer Pauschale von 3,00 € pro Fall in Rechnung gestellt. 

Bei Lufapak werden Plusdifferenzen nicht sofort im System verbucht. 

Sie haben 24h Zeit über die Kommunikationsdatenbank mit uns zu klären, wie wir mit diesen Differenzen umgehen sollen. Nach diesen 24h werden Plusdifferenzen im Lufapak eigenen WMS (Warehouse Management System) manuell verbucht, um den Wareneingang abschließen zu können.  

Die Lagerkosten für ungeklärte Fälle belaufen sich auf 7,50 € pro Palette pro Tag und auf 3,00 € pro Karton pro Tag. 

 

3. Anlieferung / Lieferdokumente 

Es ist ausschließlich verzollte Ware anzuliefern. Sollten im Einzelfall abweichende Vereinbarungen existieren, ist dies in der Bemerkung zur Warenanmeldung anzugeben.  

Container Ware benötigt eine Entgasungsbescheinigung (GFC: Gas Free Certificate).  

Wir weisen darauf hin, dass für alle derzeitig angelieferten Warenströme für Gefahrgüter die aktuelle Fassung nach den Vorschriften des IATA/ICAO sowie des ADR – Kapitel 1.4 des ADR „Sicherheitspflichten der Beteiligten“, zugrunde gelegt wird. 

Dies betrifft den Inverkehrbringer und somit auch den Anlieferer oder den in dessen Auftrag Handelnden. So gewährleistet der Anlieferer oder der in dessen Auftrag Handelnder, dass alle geforderten Pflichten ihm obliegen. Ein Haftungsanspruch gegenüber Dritten ist daher verwirkt. Wir verweisen vorsorglich auf die derzeitigen Gesetzesregelungen in den jeweiligen Verkehrsträgerarten im Gefahrgutgesetz hin. 

Anlieferung mit Lieferschein des Lieferanten/Absenders 

Im Falle einer Anlieferung durch Dritte mit Fremddokumenten ist ein Lieferschein oder eine Packliste mit den folgenden Angaben analog zur Warenanmeldung/Avisierung zwingend erforderlich: 

  • Tatsächliche Absender- bzw. Lieferantenadressdaten 
  • Lufapak Kundenname 
  • Ihre Bestell- oder Auftragsnummer (PO – Nummer) 
  • Positionsdaten mit Lieferanten- Artikelnummern und Stückzahl 

Alle Angaben auf den Lieferdokumenten müssen den Daten in der Warenanmeldung (ASN) entsprechen! 

Fehlende ASN (Advance Shipping Notice, Template import receiving avis) bedeutet manuellen Mehraufwand und wird pro Wareneingang zusätzlich mit 25,00 € abgerechnet. 

Sollte der Wareneingang keine Warenbegleitpapiere enthalten, wird dies wie u.a. berechnet, da Ware ohne Lieferschein zu einer erheblichen Verzögerung der Prozesse führt. 

Für fehlende Lieferpapiere werden 20,00 € pro Lieferung belastet. 

Entladung 

Das Fahrzeug und die Ladung selbst müssen geeignet sein, um mit einer Ladebrücke das Entladen rückseitig durchzuführen. Eine seitliche Entladung ist zu vermeiden und wird mit dem vereinbarten Stundensatz nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.  

 

4. Beschaffenheit der Lieferpackstücke 

Die angelieferten Pakete und Paletten unterliegen den folgenden Bestimmungen: 

  • Versandlabel: Jedes Packstück muss ein Versandetikett mit korrekten Adressdaten (inkl. Lufapak Kundennamen) aufweisen, wodurch eine Zuordnung zum empfangenden Lagerkunden gewährleistet ist.  
  • Die Absenderdaten auf den Versandlabels müssen identisch zu den Absenderadressdaten sein, die bei der Avisierung erfolgt sind. Die Etiketten sind außen, gut sichtbar an den Lieferpackstücken anzubringen.  
  • Das Palettengut muss handhabbar sein. Einzelne Packstücke müssen vor Herunterfallen gesichert sein (Stretchen oder Bändern). 
  • Die einzelnen Kartons dürfen nicht größer sein als L x B x H = 60 * 40 * 40 cm. 
  • Die einzelnen Kartons dürfen nicht schwerer als 23 kg sein. 

Lieferdokumente 

  • Der Lieferschein/Warenbegleitschein ist außen an den Packstücken in einer handelsüblichen Sichttasche/Lieferscheintasche anzubringen. 
  • Bei Palettenlieferungen auf die Längsseite des ersten Palettenpackstückes. 
  • Bei Paketlieferungen auf die flächengrößte Seite des Paketes. 
  • Der Lieferschein bzw. Warenbelgleitschein muss dabei Ihre Bestell- oder Auftragsnummer (PO-Nummer) als Referenz enthalten. 
  • Die Packliste muss, neben den Versanddaten und Empfängerdaten, jedes Packstück mit Packstücknummer, Teilenummer und Menge je Teilenummer beinhalten. 

Paletten-Eigenschaften 

Im Falle von Paletten- Lieferungen gelten folgende Maßgaben für die Einlagerung: 

Euro Einwegpalette  

Die Abmaße der Euro Einwegpalette von 120 x 80 cm (L x B) sind einzuhalten. Eine Baugleichheit zur Euroflachpalette ist unabdingbar.  Das maximale Brutto-Gewicht einer angelieferten Palette darf nicht mehr als 1.000 kg betragen.  

Die Paletten dürfen keine Mängel aufweisen und müssen für eine Hochregallagerung in Quer- und Längsrichtung ohne Fachböden tauglich sein.  Eine Lagerung in Hochregalen mit mangelhaften Paletten oder auf Einwegpaletten ist aus Arbeitsschutzgründen nicht zulässig. Ein Umpacken auf geeignete Paletten kann daher notwendig werden. 

Anlieferungen auf Paletten, die kein Euromaß haben und nicht ausdrücklich bestätigt sind, werden nach Erhalt auf Europaletten umgepackt. Die Zusatzkosten betragen 20,00 € pro Palette, die eingelagert wird, zuzüglich Materialkosten. 

Stapelung / Schichtung 

Die auf der Palette befindlichen Kartonagen / Artikel sind formbündig und im Verbund versetzt zu stapeln, um eine sichere Lagerung im Sinne der Arbeitsschutzgesetze zu gewährleisten. Ein Umbau wird notwendig, sofern die Waren nicht sicher und versetzt gestapelt sind. Das Verwenden von Stretchfolien zur Palettensicherung ist zulässig. 

Überbauung 

Seitlich überbaute oder zu hoch gebaute Paletten sind nicht zulässig.  

Die maximale Höhe für die Lagerung beträgt 120 cm inkl. Palette. Eine Anlieferung mit höheren Maßen ist möglich, wird jedoch im Wareneingang umgebaut. 

Sondermaße 

Angelieferte Waren mit Sondermaßen sind erst nach individueller Freigabe / Abstimmung für die Anlieferung freigegeben. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Support in Verbindung. 

Umreifungsband  

  • Paletten mit Kunststoffbändern sind zulässig. 
  • Paletten mit Metallbändern werden nicht angenommen bzw. weiterbearbeitet. 

Artikelsortierung 

Artikelreine Gebinde: Packstücke werden nur sortenrein eingelagert. Artikelreine Anlieferungen werden empfohlen, sind jedoch nicht zwingend erforderlich. 

Mischgebinde: Sofern eine Palette oder ein Paket nicht sortenrein angeliefert wird, sind Artikel im Gebinde eindeutig differenzierbar anzuordnen und zu beschriften. 

Wir empfehlen eine räumliche Trennung, eindeutige Beschriftungen und übersichtliche Anordnung! 

Der Inhalt einer Mischpalette muss von außen mittels Etiketten analog der Packliste erkennbar sein.  Für jede Teilenummer muss somit ein Label an der Umverpackung vorhanden sein. 

Bei Mischpaletten müssen die unterschiedlichen Teile von ein anderer getrennt und unterverpackt sein. Jedes unterverpackte Packstück ist mit einem Label zu kennzeichnen, sodass der Inhalt und die Menge sofort erkennbar sind. Die Unterverpackung muss manuell handhabbar sein und nicht schwerer als 23 kg wiegen. Sollte die Unterverpackung schwerer sein, ist eine separate Palette vom Lieferanten für die Untermenge zu verwenden.  

Jede „MIXED LOAD“ – Palette muss eine Identifikation des Teileinhalts aufweisen, um eine effiziente Überprüfung und Lokalisierung der Teile zu ermöglichen. Dies kann entweder durch die Verwendung von Inhaltsetiketten oder einer Palettenverpackungsliste erreicht werden. Die Inhaltsetiketten oder die Packliste müssen auf der Seite (nicht auf der Vorder- oder Rückseite) der Palette angebracht, gut sichtbar und identifizierbar sein. 

 

Beim Transport von Teilen in gemischten Ladungen sind die folgenden Anforderungen zu beachten, um eine Bearbeitungs- und Umstapelgebühr zu vermeiden: 

  1. a) Schwere Teile dürfen nicht auf leichtere Teile gelegt werden.
  2. b) Lose Teile müssen getrennt oder eingegrenzt werden, damit sie sich nicht verschieben und andere Komponenten / Pakete beschädigen.
  3. c) Teilenummern mit der höchsten Stückzahl / Behälter sind auf den Boden der Palette zu legen, es sei denn, sie fallen unter die obige Gewichtsbeschränkung.
  4. d) Teile auf einer „MIXED LOAD“ müssen zur einfachen Identifizierung und Mengenkontrolle physisch getrennt werden, Kleinteile sollten mit einer SKU pro Behälter kartoniert werden, was die Genauigkeit/Geschwindigkeit der Teileidentifikation erleichtert und Schäden verhindert.
  5. f) Mindestens ein Teil oder Bündel jeder Teilenummer muss zur eindeutigen Identifizierung mit der Teilenummer gekennzeichnet sein.

 

Bei Mischpaletten mit bis zu vier unterschiedlichen Teilenummern, muss darauf geachtet werden, dass diese nicht in Lage gestapelt werden. 

Bei Ladungen, die mit Schrumpf- oder Stretchfolie an Paletten gesichert sind, muss eine Folie mit ausreichender Dicke verwendet werden, um die Ladung zu halten und eine Verschiebung der Ladung zu verhindern.

Ladungen, die an Paletten mit Umreifung befestigt sind, müssen Kantenschutzvorrichtungen verwendet werden, um zu verhindern, dass Umreifungsbänder in Kartons schneiden. 

Es ist akzeptabel, verschiedene Teilenummern auf einer Palette zu mischen, wenn volle Paletten mit ähnlichen Teilenummern fertig gestellt sind.  

Zulässige gemischte Palettenladungen müssen gemäß vorheriger Anweisungen eindeutig als „MIXED LOAD“ auf der Palette gekennzeichnet sein.  

Beim Abstellen von Paletten in die Ausrüstung des Trägers ist darauf zu achten, dass sich diese während des Transports nicht verschieben können.  

Um die manuelle Handhabung zu minimieren und das Stapeln zu ermöglichen, müssen alle Kartons in einzelnen Lagen auf der Palette „palettiert“ werden. 

Sollten Artikel über mehrere Packstücke verteilt sein oder die zu buchenden Mengen ohne weiteren Sortieraufwand nicht erfasst werden können, fallen zusätzliche Gebühren für Sortierung und Konsolidierung der Waren an (operativer Stundensatz). 

Sollte keine Unterverpackung mit der entsprechenden Kennzeichnung vorhanden sein, wird der extra Aufwand zum Separieren mit dem vereinbarten Stundensatz für Extra-Aktivitäten in Rechnung gestellt.  

Artikel müssen klar identifizierbar sein. Fehlende Artikelbezeichnungen /Teilenummern werden mit 3,00€ / Verpackungseinheit (zzgl. Sonderaufwand) berechnet. 

 

5. Warenannahme 

Im Wareneingang erfolgt bei Entladung/Warenannahme eine Prüfung hinsichtlich der folgenden Kriterien: 

  • Mengenkontrolle der WE-Packstücke 
  • Äußere Sichtkontrolle auf Beschädigungen mit Dokumentation sowie ggf.  

Schadensbeschreibungen 

  • Beschädigte Versandverpackungen werden mit 3,00 € belastet, zzgl. Sonderaufwand 
  • Kontrolle und Prüfung der Begleitdokumente 
  • Prüfung und Dokumentation über die Einhaltung der Anlieferrichtlinien 
  • Stichprobenkontrolle der Liefermengen  

Sofern Klärfälle oder Fragen zum angelieferten Gut auftreten, wird unser Wareneingang / Support Sie kontaktieren. 

Die Lagerkosten für ungeklärte Fälle belaufen sich auf 7,50 € pro Palette pro Tag und auf 3,00 € pro Karton pro Tag. 

 

6. Palettentausch 

Beim Tausch wird gefordert, dass Paletten den Tauschkriterien im Europäischen Paletten – Pool für Europaletten entsprechen. Der Paletten-Tausch erfolgt generell Zug -um- Zug bei Anlieferung. Wird kein Tausch vorgenommen, ist Lufapak von seiner Rückgabepflicht befreit, sofern der Nichttausch nicht von Lufapak zu vertreten ist (Beispiel: Frachtführer lehnt die Übernahme tauschfähiger Paletten ab). Tauschgebühr pro Palette beträgt 1,00 €. 

Angebot anfordern
Deutsch
Erfahrungen & Bewertungen zu Lufapak GmbH