
Seit Februar 2024 gelten europaweit neue Spielregeln für alle Akteure der Batteriebranche. Besonders die Jahre 2025 und 2026 bringen entscheidende Änderungen mit sich, die Hersteller, Händler und Logistikdienstleister unmittelbar betreffen. Hier erfahren Sie, welche Pflichten auf Sie zukommen und wie Sie sich rechtzeitig vorbereiten.
Die EU Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) bildet das zentrale Regelwerk für den gesamten Lebenszyklus von Batterien innerhalb der Europäischen Union. Anders als die vorherige Richtlinie aus dem Jahr 2006 gilt diese Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich wäre. Damit schafft die Battery Regulation Europe einheitliche Standards von Portugal bis Finnland.
Das übergeordnete Ziel besteht darin, Batterien nachhaltiger zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Konkret bedeutet das: Mehr Transparenz bei der Herstellung, höhere Recyclingquoten und strenge Vorgaben für die verwendeten Rohstoffe. Die Batterieverordnung betrifft dabei nicht nur Produzenten, sondern die gesamte Wertschöpfungskette.
Für Unternehmen in Deutschland wird das bisherige Batteriegesetz durch das Batterie-Recht-Durchführungsgesetz abgelöst. Diese Umstellung erfolgt stufenweise und bringt insbesondere 2025 und 2026 wesentliche Neuerungen mit sich. Wer jetzt handelt, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber jenen, die erst reagieren, wenn Fristen bereits ablaufen.
Die EU Batterieverordnung führt ein erweitertes Klassifizierungssystem ein, das die bisherige Dreiteilung ablöst. Statt nur zwischen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien zu unterscheiden, gibt es nun fünf klar definierte Kategorien. Diese Neuordnung trägt der technologischen Entwicklung Rechnung, insbesondere dem Boom bei Elektromobilität und leichten Verkehrsmitteln.
Jede Kategorie unterliegt spezifischen Anforderungen hinsichtlich Kennzeichnung, Rücknahme und Recycling. Eine korrekte Zuordnung ist daher entscheidend für die Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten. Unternehmen sollten ihr Produktportfolio zeitnah prüfen und gegebenenfalls neu klassifizieren.
Die Batterieverordnung EU schafft damit Klarheit, wo zuvor Grauzonen existierten. Besonders bei kombinierten Anwendungen oder neuartigen Batterietechnologien hilft die präzisere Kategorisierung, regulatorische Unsicherheiten zu vermeiden.
| Kategorie | Typische Anwendungen | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Gerätebatterien | Smartphones, Laptops, Elektrowerkzeuge | Sammelziel 73 % bis 2030 |
| Starterbatterien | Fahrzeugstarter, Beleuchtung | Hohe Bleigehalte, strenge Recyclingvorgaben |
| LMT-Batterien | E-Bikes, E-Scooter, Segways | Neue Kategorie, Sammelziel 51 % bis 2028 |
| Traktionsbatterien | Elektrofahrzeuge, Busse | Digitaler Batteriepass ab 2027 |
| Industriebatterien | Energiespeicher, Produktionsanlagen | CO₂-Deklaration ab Februar 2026 |
Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt bei der Umsetzung der Batterie-Verordnung EU. Gleich mehrere zentrale Anforderungen treten in Kraft, die unmittelbare Auswirkungen auf Geschäftsprozesse haben. Eine sorgfältige Vorbereitung ist unerlässlich, um Sanktionen und Marktzugangsbeschränkungen zu vermeiden.
Ab dem 18. Februar 2025 müssen Hersteller den CO₂-Fußabdruck ihrer Batterien offenlegen. Diese Pflicht gilt zunächst für Traktionsbatterien in Elektrofahrzeugen und umfasst sämtliche Lebenszyklusphasen. Von der Rohstoffgewinnung über die Zellproduktion bis zur Endmontage wird jeder Emissionswert erfasst und dokumentiert.
Die Berechnung muss nach standardisierten Methoden erfolgen und von unabhängiger Stelle verifiziert werden. Zudem sind die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen. Für Unternehmen bedeutet das: Transparente Lieferketten und lückenlose Datenerfassung werden zum Wettbewerbsfaktor. Wer seine CO₂-Bilanz nicht nachweisen kann, riskiert den Marktzugang.
Der 18. August 2025 bringt umfassende Änderungen bei der Altbatterie-Bewirtschaftung. Das Kapitel VIII der neuen Batterieverordnung tritt vollständig in Kraft und etabliert das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung. Produzenten übernehmen damit die volle Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte.
Gleichzeitig wird die Kennzeichnungspflicht mit dem Symbol für getrennte Sammlung verbindlich. Jede Batterie muss dieses Zeichen deutlich sichtbar tragen. Organisationen für Herstellerverantwortung erhalten ab diesem Datum ihre Zulassung durch die Stiftung EAR und übernehmen koordinierende Aufgaben bei Sammlung und Verwertung.
Das Jahr 2026 setzt die schrittweise Verschärfung der Anforderungen konsequent fort. Mehrere Fristen fallen in diesen Zeitraum und betreffen unterschiedliche Aspekte der BattV-Batterieverordnung. Eine rechtzeitige Anpassung interner Prozesse ist ratsam.
Bis zum 15. Januar 2026 müssen sich alle Batteriehersteller neu registrieren. Das Batterie-Recht-Durchführungsgesetz verlangt eine vollständige Aktualisierung unter Berücksichtigung der neuen Kategorien. Bestehende Registrierungen verlieren zu diesem Stichtag ihre Gültigkeit und werden aus dem System gelöscht.
Ab dem 16. Januar 2026 ist die Batterierücknahme in Deutschland ausschließlich über zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung oder genehmigte Eigenrücknahmelösungen möglich. Unternehmen ohne gültige Registrierung dürfen keine Batterien mehr in Verkehr bringen. Die Frist ist verbindlich und lässt keinen Spielraum für Verzögerungen.
Ab dem 18. August 2026 gelten deutlich umfangreichere Kennzeichnungsvorschriften. Batterien müssen detaillierte Informationen zu Kapazität, erwarteter Lebensdauer, chemischer Zusammensetzung und korrekter Entsorgung tragen. Diese Angaben sind nicht nur auf der Batterie selbst, sondern auch auf dem Endgerät anzubringen.
Zusätzlich erfolgt eine Einstufung in Leistungsklassen basierend auf dem CO₂-Fußabdruck. Verbraucher und gewerbliche Abnehmer können damit Produkte direkt vergleichen und fundierte Kaufentscheidungen treffen. Die neue Batterieverordnung schafft so Transparenz, die bisher fehlte.
Ein zentrales Element der Battery Regulation Europe ist der digitale Batteriepass, der ab Februar 2027 verpflichtend wird. Dieses elektronische Dokument verknüpft jede einzelne Batterie mit einem umfassenden Datensatz und macht Informationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zugänglich.

Die Pflicht zum digitalen Batteriepass gilt für LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh sowie sämtliche Traktionsbatterien in Elektrofahrzeugen. Ein QR-Code auf der Batterie ermöglicht den direkten Zugriff auf den hinterlegten Datensatz. Werkstätten, Recyclingunternehmen und Behörden erhalten so relevante Informationen ohne aufwendige Recherche.
Die technischen Anforderungen sind anspruchsvoll. Alle Daten müssen in interoperablen Formaten vorliegen und über offene Netzwerke austauschbar sein. Gleichzeitig schützen rollenbasierte Zugriffsrechte sensible Geschäftsinformationen vor unbefugter Einsicht. Unternehmen sollten ihre IT-Infrastruktur frühzeitig auf diese Anforderungen vorbereiten.
Der digitale Batteriepass dokumentiert sowohl modellspezifische als auch individuelle Batterieinformationen. Dazu gehören Angaben zum CO₂-Fußabdruck, zum Anteil recycelter Materialien, zu Haltbarkeits- und Leistungsparametern sowie Prüfberichte. Bei Reparaturen oder Eigentümerwechseln wird der Datensatz aktualisiert.
Diese Transparenz fördert das Vertrauen in Gebrauchtbatterien und erleichtert deren Weiterverwendung oder Recycling. Für Logistikdienstleister ergeben sich neue Anforderungen bei Handling und Dokumentation, aber auch Chancen durch spezialisierte Services rund um den Batteriepass.
Die EU Batterieverordnung etabliert strenge Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 40 Millionen Euro. Ursprünglich für August 2025 vorgesehen, wurde die Anwendung durch die Verordnung 2025/1561 auf den 18. August 2027 verschoben. Diese Fristverlängerung gibt betroffenen Unternehmen zusätzliche Vorbereitungszeit.
Unternehmen müssen ihre Lieferketten systematisch auf Risiken prüfen und dokumentieren. Im Fokus stehen dabei Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und Korruption bei der Rohstoffgewinnung. Kobalt, Lithium und Nickel stammen häufig aus Regionen mit problematischen Abbaubedingungen, weshalb besondere Aufmerksamkeit geboten ist.
Ein unabhängiges Risikomanagement ist einzurichten und regelmäßig von externen Prüfern zu verifizieren. Die Ergebnisse fließen in öffentlich zugängliche Berichte ein. Wer diese Pflichten ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche Reputationsschäden. Die Leitlinien zur praktischen Anwendung veröffentlicht die EU-Kommission voraussichtlich im Juli 2026.
Fulfillment- und Logistikdienstleister sind von der Batterieverordnung EU in mehrfacher Hinsicht betroffen. Die Lagerung, der Versand und die Retourenabwicklung batteriebeinhaltender Produkte unterliegen spezifischen Anforderungen, die über das bisherige Maß hinausgehen. Eine Anpassung der Prozesse ist unumgänglich.
Bei der Lagerung gelten verschärfte Sicherheitsvorschriften, insbesondere für Lithium-Ionen-Batterien. Brandschutzkonzepte müssen aktualisiert, Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Der Versand erfordert korrekte Gefahrgutkennzeichnungen und die Einhaltung transportrechtlicher Bestimmungen. Fehler können zu Sendungsrückweisungen oder Haftungsansprüchen führen.
Das Retourenmanagement gewinnt durch die erweiterte Herstellerverantwortung an Komplexität. Rückgesandte Batterien sind sachgerecht zu prüfen, zu sortieren und der vorgeschriebenen Verwertung zuzuführen. Dokumentationspflichten entlang der gesamten Supply Chain erfordern durchgängige Datenerfassung. Erfahrene Fulfillment-Partner unterstützen bei der regelkonformen Abwicklung und helfen, Compliance-Risiken zu minimieren.
Die EU Batterieverordnung legt verbindliche Standards für Herstellung, Kennzeichnung, Sammlung und Recycling von Batterien fest. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherige Batterierichtlinie. Ziel ist eine nachhaltigere Batteriewirtschaft mit höheren Recyclingquoten und transparenten Lieferketten. Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind zur Einhaltung verpflichtet.
Im Februar 2025 beginnt die CO₂-Deklarationspflicht für Traktionsbatterien. Ab August 2025 gilt die erweiterte Herstellerverantwortung. Januar 2026 bringt die Pflicht zur Neuregistrierung aller Hersteller. Im August 2026 treten erweiterte Kennzeichnungsvorschriften in Kraft. Diese Stichtage erfordern rechtzeitige Vorbereitung und Prozessanpassungen.
Die BattV-Batterieverordnung unterscheidet fünf Kategorien: Gerätebatterien, Starterbatterien, LMT-Batterien für leichte Verkehrsmittel, Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge sowie Industriebatterien. Jede Kategorie unterliegt spezifischen Anforderungen bezüglich Kennzeichnung, Rücknahme und Recycling.
Ab Februar 2027 müssen bestimmte Batterien einen digitalen Batteriepass führen. Dieser elektronische Datensatz enthält Informationen zu Herkunft, CO₂-Bilanz, Materialzusammensetzung und Leistungsparametern. Ein QR-Code auf der Batterie ermöglicht den Zugriff. Der Batteriepass fördert Transparenz und erleichtert Recycling sowie Weiterverwendung.
Fulfillment- und Logistikdienstleister sind direkt betroffen. Sie müssen Vorgaben zur sicheren Lagerung, korrekten Kennzeichnung beim Versand und sachgerechten Retourenabwicklung einhalten. Dokumentationspflichten erfordern durchgängige Datenerfassung. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern hilft, regulatorische Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.