• Haftung

    Bei einem Warentransport kann es leider immer zu einem Transportschaden an Waren kommen. Im Falle einer Beschädigung muss festgestellt werden, ob der Spediteur oder der Kunde für den Schaden haftet und dafür aufkommen muss. Fällt der Schaden in den Machtbereich des Spediteurs, muss er dafür aufkommen. Eine Transportversicherung sollte immer vorhanden sein, damit nichts schief gehen kann. Ist der Transportschaden einer höheren Gewalt wie Unwetter oder Hochwasser zuzuschreiben, muss keine Haftung von Seiten des Spediteurs übernommen werden. Wenn der Spediteur die Haftung übernimmt, muss ein Wert von 8,33 ZR pro kg Transportgewicht erstattet werden. Die Regelung über Vermögensschäden ist für jedes Unternehmen selbst geregelt, der sicherste Weg ist ein versichertes Paket.

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