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  • Präferenzabkommen und Präferenznachweis

    Ein Präferenznachweis wird beim internationalen Versand benötigt, wenn mit dem Land ein Präferenzabkommen geschlossen wurde. Dieser Nachweis gilt als Zolldokument, mit welchem für die deklarierte Ware ein geringerer Zolltarif zum Einsatz kommt. Da innerhalb der europäischen Zollunion keine Zollgebühren anfallen, muss bei einem Versand kein Präferenznachweis erbracht werden. Es gibt allerdings Länder außerhalb der Union, mit denen ein solches Präfereznabkommen geschlossen wurde. Diese Waren haben ein Präferenzrecht und werden im Zollverfahren bevorzugt behandelt, es fallen geringe oder gar keine Zollgebühren an. Für den Import und Export muss für jedes Land gesondert auf den jeweiligen Präferenzsatz geachtet werden.

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